
Steuertermine November 2025
31.10.2025
	
		
	
		
31.10.2025
Die folgenden Steuertermine bzw. Abgabefristen sind im kommenden Monat zu beachten.
Für den Monat Oktober 2025:
| Art der Abgabe | Abgabe- und Fälligkeitstermin | 
|---|---|
Umsatzsteuer-Voranmeldung
			
  | 
			
			 
  | 
		
| Zusammenfassende Meldung | 25.11.2025 | 
| Sozialversicherung | (28.) 29.10.2025 | 
| Lohnsteuer-Anmeldung | 10.11.2025 | 
Für den Monat November 2025:
| Art der Abgabe | Abgabe- und Fälligkeitstermin | 
|---|---|
Umsatzsteuer-Voranmeldung
			
  | 
			10.12.2025 12.01.2026  | 
		
| Zusammenfassende Meldung | 29.12.2025 | 
| Sozialversicherung | 26.11.2025 | 
| Lohnsteuer-Anmeldung | 10.12.2025 | 
| Gewerbesteuer-Vorauszahlung Q4 2025 | 17.11.2025 | 
Hinweis: Die Abgabetermine entsprechen den Zahlungsterminen.
Die Zahlung ist fristgerecht, wenn
- bei einer Überweisung der Betrag spätestens am Abgabetermin auf dem Konto des Finanzamts eingegangen ist (keine Säumniszuschläge bei Überweisung, wenn der Betrag innerhalb von 3 Tagen nach dem Termin auf dem Konto des Finanzamts eingeht = Zahlungsschonfrist; Zahlung innerhalb der Schonfrist ist dennoch eine unpünktliche Zahlung),
 - bei Zahlung mit Scheck gilt die Zahlung erst 3 Tage nach Scheckeinreichung als bewirkt, auch wenn der Betrag früher beim Finanzamt gutgeschrieben wird,
 - dem Finanzamt eine Einzugsermächtigung erteilt wurde; die Zahlung gilt immer als pünktlich, auch wenn das Finanzamt später abbucht.
 
Hinweis: Der Antrag auf Dauerfristverlängerung muss nicht jährlich wiederholt werden, da die Dauerfristverlängerung solange gilt, bis der Unternehmer seinen Antrag zurücknimmt oder das Finanzamt die Fristverlängerung widerruft. Die 1/11 -Sondervorauszahlung muss dagegen von den Unternehmern, die ihre Voranmeldungen monatlich zu übermitteln haben, für jedes Kalenderjahr, für das die Dauerfristverlängerung gilt, bis zum 10. Februar berechnet, angemeldet und entrichtet werden.
